Geschäftsordnung

  1. Der Vorstand beschließt in jeder Sitzung über Ort und Zeit der nächsten Sitzung des Vorstandes.
  2. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende hat auf Verlangen von mindestens drei Vorstandsmitgliedern den Vorstand für einen Termin innerhalb zwei Wochen einzuberufen.
  3. Ist ein Vorstandsmitglied an der Teilnahme einer Vorstandssitzung verhindert, teilt es dies rechtzeitig der Vorsitzenden oder dem Vorsitzendem bzw. der Schriftführerin oder dem Schriftführer mit.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.
  5. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  6. Die Niederschrift der Vorstandssitzung (§ 12 der Vereinssatzung) ist in der nächsten Vorstandssitzung zur Genehmigung vorzulegen.
  7. Alle Ausgaben des Vereines bedürfen einer Bewilligung. Der Vorstand kann einen Betrag bis zu 5.000,- Euro bewilligen. Die Mitgliederversammlung darüber hinaus gehende Beträge.
  8. Alle Bewilligungen und Ausgaben sind der Kassiererin oder dem Kassierer nachzuweisen. Alle Einnahmen und Ausgaben des Vereines sind in einem Kassenbuch nachzuweisen.
  9. Über Auslagenerstattung beschließt der Vorstand; über feste Bezüge die Mitgliederversammlung.
  10. Informationen an die Presse werden durch die Vorsitzenden oder den Vorsitzenden gegeben. Sie oder er kann die Befugnis delegieren.
  11. Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 08.05.2000 genehmigt.